Mit Abstand sind Sie unser bestes Mitglied!
Unsere Beratungsstellen sind weiterhin mit Terminvereinbarung geöffnet, falls Ihnen eine digitale Vereinbarung nicht möglich ist.
Unsere Mitglieder senden ihre Unterlagen bitte an:
Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart
oder per E-Mail
Die Gesundheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Deshalb legen wir Ihre Termine so, dass sich möglichst wenig Mitglieder gleichzeitig in der Beratungsstelle aufhalten. Vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen werden umgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie uns vorher ausschließlich telefonisch, auf digitalem Weg oder per Post, um vorher einen Termin zu vereinbaren. Wir teilen Ihnen dabei auch die aktuellen hygienischen Maßnahmen mit.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Grundsteuer / Feststellungserklärung
Zirka 47 % unserer Mitglieder wurden vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück/Immobilie bis 31. Oktober 2022 abzugeben. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Kontext der Lohnsteuer behilflich sein, die Grundsteuer und deren Feststellungsinstrumente gehören nicht dazu. Hierzu dürfen wir weder beraten noch Hilfe leisten. Unsere Mitglieder erhalten einen vorbereiteten Standardtext, der auf geeignete Softwareangebote zur Selbsthilfe hinweist.
Neue Abgabefristen für Steuererklärung 2021 und 2020
Am 14.06.2022 gaben die Finanzämter von Baden-Württemberg neue Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen auf ihrer Webseite bekannt. Das betrifft Einkommensteuererklärungen (mit Ausnahme von Einkommensteuererklärungen auf Antrag gem. § 46 EStG, sog. Antragsveranlagungen). Steuererklärungen, die ohne Hilfe eines steuerlich beratenden Berufsausübenden erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 bis 31.10.2021, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.10.2022 abzugeben. Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder andere zur Beratung befugte Personen erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 noch bis 31.08.2022, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.08.2023 abzugeben. Die Angaben sind ohne Gewähr und unter der Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/9361700 nachzulesen.
Umzug nach Stuttgart Mitte
Die Verwaltung und der Sitz des Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuerhilfe Neckar e.V." sind seit dem 1. April 2020 in der Bolzstraße 4 direkt am Stuttgarter Schlossplatz und gegenüber des Königsbau im Marquardt zu finden.
Neue Beratungsstelle Stuttgart Mitte - Schlossplatz
In den Räumen der früheren Beratungsstelle des STEUERRING ® in der Bolzstraße 4 werden zukünftig Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- betreut. Die Beratungsstelle wird von Herrn Hirsch ab 1. April 2020 geleitet.
Beratungsstelle |
Kontaktdaten |
Karte |
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Stuttgart Mitte - Schlossplatz70173 StuttgartBolzstr. 4 (Beratungsstelle) |
Ansprechpartner: Ηerr Hirsch E-Mail: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beratungsstelle ist nur bei vorheriger Terminvereinbarung vor Ort geöffnet. Mitgliederberatung auch online über Threema oder Zoom möglich. Mitglieder senden bitte ihre Unterlagen für VZ2022 an: Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. Postfach 102641 70022 Stuttgart oder per E-Mail |
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einmalige Aufnahmegebühr | 12,00 € |
Auszubildende, Studenten, Schüler (bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen unter 12.000,00 €) | 59,00 € |
bis 20.000,00 € | 99,00 € |
ab 20.001,00 € | 112,00 € |
ab 30.001,00 € | 127,00 € |
ab 40.001,00 € | 142,00 € |
ab 50.001,00 € | 158,00 € |
ab 60.001,00 € | 173,00 € |
ab 70.001,00 € | 188,00 € |
ab 80.001,00 € | 208,00 € |
ab 90.001,00 € | 228,00 € |
ab 100.001,00 € | 255,00 € |
ab 110.001,00 € | 266,00 € |
ab 120.001,00 € bis ∞ | 288,00 € |
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung je Wohneinheit | 80,00 € |
Mahngebühr je Mahnschreiben | 8,95 € |