Beratungsstelle |
Kontaktdaten |
Karte |
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Stuttgart Mitte - Schlossplatz70173 StuttgartBolzstr. 4 (Beratungsstelle) |
Ansprechpartner: Ηerr Hirsch E-Mail: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
Beratungsstelle ist nur bei vorheriger Terminvereinbarung vor Ort geöffnet. Mitglieder senden bitte ihre Unterlagen für VZ2022 an: Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. Postfach 102641 70022 Stuttgart oder per E-Mail |
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Wir sind der erste Lohnsteuerhilfeverein, bei dem ihre Freiheit auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Mittelpunkt steht:
Stellen Sie sich vor, Sie haben die Wahl zwischen alles klassisch komplett um ihre Einkommenssteuererklärung erledigen lassen und nur das erledigen lassen, was Sie noch nicht selbst erledigen können.
Stellen Sie sich vor, ihr Lohnsteuerhilfeverein macht nur das, was Sie wirklich gemacht haben wollen. Ansonsten dürfen Sie ihre Steuererklärung beispielsweise im kostenlosen ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder ihrer eigenen Software selbst erledigen, wenn Sie nicht wie üblich klassisch alles von ihrem steuerlichen Berater erledigt haben wollen.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ELSTER-Portal der Finanzverwaltung nicht weiter und benötigen technische oder inhaltliche Unterstützung.
Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eigentlich nur eine einmalige Hilfeleistung in Steuersachen, aber zukünftig möchten Sie alles alleine erledigen.
Stellen Sie sich vor, dass wir ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unterstützen und fördern soweit Sie das möchten.
Unsere Vereinsphilosophie richtet sich an der Leitlinie aus: "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." (GG Art.1 Satz 1). Seit Januar 2022 hat der Gesetzgeber die Menschenwürde konkretisiert, dass der Mensch eine selbstbestimmte [neu hinzugefügt], eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit sein darf und soll (SGB 8 § 1 Absatz 1), denn genau dass macht Menschenwürde aus. Diese neue Rechtsnorm greift auch als Richtlinie im Vereinsrecht, Steuerberatungsgesetz und schon seit längerem im Datenschutz (DSGVO).
Wir sind daher mit unserer Neugründung im Jahr 2017 der erste Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit der Idee, den Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung seiner Mitglieder vorausschauend im Blick zu haben und auch tatsächlich zu gewährleisten. Denn unsere Mitglieder dürfen selbst bestimmen, in welchem Umfang sie Hilfe und Unterstützung bei der Erklärung ihrer Einkommenssteuer haben wollen und unsere Mitglieder üben dementsprechend auch selbst in diesem für sich selbst gewählten Umfang Eigenverantwortung aus. Dies ist natürlich nur im Umfang unserer Beratungsbefugnis möglich.
Unser Verein sieht im Elster-Portal der Finanzverwaltung eine wartungsfreie und kostenlose Option für insbesondere unsere jüngeren und zukünftigen Mitglieder, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei Wunsch auszuüben. Damit haben wir als erster Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland sowohl den bisherigen klassischen Hilfebedürftigen wie auch den zukünftig mehr und mehr selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Teilhilfebedürftigen im Blick. Der Bedarf nach fachlichen Rat im Steuerrecht von Mensch zu Mensch, von Angesicht zu Angesicht (Face to Face), bleibt weiterhin Kernaufgabe unseres Lohnsteuerhilfevereins, schon allein weil die Finanzverwaltung keine steuerrechtliche Beratungsbefugnis hat noch daran interessiert sein wird, seinen steuerpflichtigen Onlinenutzern das weitaus bessere Steuerergebnis heraus zu holen und offene Fragen befriedigend zu beantworten. Gute fachliche Steuerberatung und das Handwerk einer vorteilhaft erstellten Einkommenssteuererklärung war und wird weiterhin Schwerpunkt vom Lohnsteuerhilfeverein sein. Daran wird auch eine Unterstützung künstlicher Intelligenz nichts ändern, insbesondere in steuerrechtlich komplexen Einzelfallberatungs-, Erklärungs- und Erstellungsszenarien. Diesen erheblichen Vorteil erhält unser Mitglied als Komplettpaket oder nur als Beratung, so wie das Mitglied es dann tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.
Wir glauben, dass Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, also die Würde unserer Mitglieder, zu achten nur allein so im Sinne unserer Satzung gemeinwohlorientiert ideell sein kann. Alles andere wäre vorrangig eigennützig orientiert. Unser Verein sieht deshalb im ELSTER-ONLINE-FINANZAMT die strikte Umsetzung o.g. Rechtsnorm sowie unserer Vereinsphilosophie. Wir sehen uns daher gern als Freunde und Unterstützer von ELSTER® der Finanzverwaltung.
Unsere Haltung gegenüber unseren Mitgliedern scheint uns seit Gründung Recht zu geben. Denn wir haben kaum Kündigungen zu verzeichnen und wachsen kontinuierlich, behutsam und unseren tatsächlichen Möglichkeiten angemessen mit Menschen, die unsere Philosophie teilen. Das kommt sehr unseren Mitgliedern wie auch unseren Beratern zu Gute. Uns vertrauen Arbeitnehmer, Rentner sowie inzwischen Beamte wie Richter, Staatsanwälte und sogar Sachbearbeiter vom Finanzamt für ihre eigene Steuererklärung aufgrund unserer Fachkenntnisse und strikten Standards nur soviel zu übernehmen, wie gewünscht wird. Das reicht von der klassischen Kompletterledigung bis zur Einmalunterstützung zu Elster.
Unsere Berater nehmen regelmäßig, mindestens 4 x im Jahr, an Weiterbildungen über aktuelle Änderungen im Steuerrecht sowie anerkannte Fachseminare gemäß § 15 FAO teil. Unsere Bildungspartner sind die DAW - Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH und b.b.h. fortbildungswerk GmbH. Wir sind Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., welcher mit über 300 Mitgliedsvereinen die steuerlichen Interessen der Steuerpflichtigen, also unserer Mitglieder, vertritt und uns in speziellen Fachbereichen unterstützt.Unser Vorstand ist ehrenamtlich tätig, d.h. ideell und daher nicht wirtschaftlich orientiert. Das wirkt sich dementsprechend unschlagbar günstig auf unsere Beitragsordnung aus.
Unser Verein lehnt einen unkontrolliert rasanten Mitgliederzuwachs ab. Wir möchten mit Menschen arbeiten, die unsere Philosophie teilen und/oder wertschätzen. Schließen Sie sich uns an! Werden Sie Mitglied bei uns!
Werden Sie Datentypist (m/w/d), Elster-Supporter (m/w/d), Steuersachbearbeiter (m/w/d) oder Beratungsstellenleiter (m/w/d) bei uns! Informieren Sie sich vorab bei uns!
einmalige Aufnahmegebühr | 12,00 € |
Auszubildende, Studenten, Schüler (bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen unter 12.000,00 €) | 59,00 € |
bis 20.000,00 € | 99,00 € |
ab 20.001,00 € | 112,00 € |
ab 30.001,00 € | 127,00 € |
ab 40.001,00 € | 142,00 € |
ab 50.001,00 € | 158,00 € |
ab 60.001,00 € | 173,00 € |
ab 70.001,00 € | 188,00 € |
ab 80.001,00 € | 208,00 € |
ab 90.001,00 € | 228,00 € |
ab 100.001,00 € | 255,00 € |
ab 110.001,00 € | 266,00 € |
ab 120.001,00 € bis ∞ | 288,00 € |
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung je Wohneinheit | 80,00 € |
Mahngebühr je Mahnschreiben | 8,95 € |