Mit Abstand sind Sie unser bestes Mitglied!
Unsere Beratungsstellen sind weiterhin mit Terminvereinbarung geöffnet, falls Ihnen eine digitale Vereinbarung nicht möglich ist.
Unsere Mitglieder senden ihre Unterlagen bitte an:
Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart
oder per E-Mail
Die Gesundheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Deshalb legen wir Ihre Termine so, dass sich möglichst wenig Mitglieder gleichzeitig in der Beratungsstelle aufhalten. Vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen werden umgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie uns vorher ausschließlich telefonisch, auf digitalem Weg oder per Post, um vorher einen Termin zu vereinbaren. Wir teilen Ihnen dabei auch die aktuellen hygienischen Maßnahmen mit.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Grundsteuer / Feststellungserklärung
Zirka 47 % unserer Mitglieder wurden vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück/Immobilie bis 31. Oktober 2022 abzugeben. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Kontext der Lohnsteuer behilflich sein, die Grundsteuer und deren Feststellungsinstrumente gehören nicht dazu. Hierzu dürfen wir weder beraten noch Hilfe leisten. Unsere Mitglieder erhalten einen vorbereiteten Standardtext, der auf geeignete Softwareangebote zur Selbsthilfe hinweist.
Neue Abgabefristen für Steuererklärung 2021 und 2020
Am 14.06.2022 gaben die Finanzämter von Baden-Württemberg neue Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen auf ihrer Webseite bekannt. Das betrifft Einkommensteuererklärungen (mit Ausnahme von Einkommensteuererklärungen auf Antrag gem. § 46 EStG, sog. Antragsveranlagungen). Steuererklärungen, die ohne Hilfe eines steuerlich beratenden Berufsausübenden erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 bis 31.10.2021, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.10.2022 abzugeben. Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder andere zur Beratung befugte Personen erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 noch bis 31.08.2022, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.08.2023 abzugeben. Die Angaben sind ohne Gewähr und unter der Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/9361700 nachzulesen.
Umzug nach Stuttgart Mitte
Die Verwaltung und der Sitz des Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuerhilfe Neckar e.V." sind seit dem 1. April 2020 in der Bolzstraße 4 direkt am Stuttgarter Schlossplatz und gegenüber des Königsbau im Marquardt zu finden.
Neue Beratungsstelle Stuttgart Mitte - Schlossplatz
In den Räumen der früheren Beratungsstelle des STEUERRING ® in der Bolzstraße 4 werden zukünftig Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- betreut. Die Beratungsstelle wird von Herrn Hirsch ab 1. April 2020 geleitet.
Beratungsstelle |
Kontaktdaten |
Karte |
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Stuttgart Mitte - Schlossplatz70173 StuttgartBolzstr. 4 (Beratungsstelle) |
Ansprechpartner: Ηerr Hirsch E-Mail: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
Beratungsstelle wird nebenberuflich geführt und ist daher nur bei vorheriger Terminvereinbarung vor Ort geöffnet. Mitglieder senden bitte ihre Unterlagen für VZ2022 an: Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. Postfach 102641 70022 Stuttgart oder per E-Mail |
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Wir sind der einzigste Lohnsteuerhilfeverein, bei dem ihre Freiheit auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Mittelpunkt steht:
Stellen Sie sich vor, Sie haben die Wahl zwischen alles klassisch komplett um ihre Einkommenssteuererklärung erledigen lassen und nur das erledigen lassen, was Sie noch nicht selbst erledigen können.
Stellen Sie sich vor, ihr Lohnsteuerhilfeverein macht nur das, was Sie wirklich gemacht haben wollen. Ansonsten dürfen Sie ihre Steuererklärung beispielsweise im kostenlosen ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder ihrer eigenen Software selbst erledigen, wenn Sie nicht wie üblich klassisch alles von ihrem steuerlichen Berater erledigt haben wollen.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ELSTER-Portal der Finanzverwaltung nicht weiter und benötigen technische oder inhaltliche Unterstützung.
Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eigentlich nur eine Einmalberatung, aber ansonsten möchten Sie alles alleine erledigen.
Stellen Sie sich vor, dass wir ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unterstützen und fördern soweit Sie das möchten.
Unsere Vereinsphilosophie richtet sich an der Leitlinie aus: "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." (GG Art.1 Satz 1). Seit Januar 2022 hat der Gesetzgeber die Menschenwürde konkretisiert, dass der Mensch eine selbstbestimmte [neu hinzugefügt], eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit sein darf und soll (SGB 8 § 1 Absatz 1), denn genau dass macht Menschenwürde aus. Diese neue Rechtsnorm greift auch als Richtlinie im Vereinsrecht, Steuerberatungsgesetz und schon seit längerem im Datenschutz (DSGVO).
Wir sind daher seit unserer Neugründung im Jahr 2017 bisher wohl der einzigste Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit der Idee, den Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung seiner Mitglieder vorausschauend im Blick zu haben und auch anzubieten. Unsere Mitglieder dürfen selbst bestimmen, in welchem Umfang sie Hilfe und Unterstützung bei der Erklärung ihrer Einkommenssteuer haben wollen und unsere Mitglieder üben dementsprechend auch selbst in diesem für sich selbst gewählten Umfang Eigenverantwortung aus. Dies ist natürlich nur im Umfang unserer Beratungsbefugnis möglich.
Unser Verein grenzt sich von der irrigen Meinung anderer Lohnsteuerhilfevereine ab, das Portal www.ELSTER.de der Finanzverwaltung und deren übermäßige Werbung für dieses Portal sei entwicklungs- und wachstumsschädigend für Lohnsteuerhilfevereine. Wir dagegen sehen in diesem Portal eine wertvolle, wartungsfreie und kostenlose Option für insbesondere unsere jüngeren und zukünftigen Mitglieder, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei Wunsch auszuüben. Der Bedarf nach fachlichen Rat von Mensch zu Mensch wird dennoch bleiben, schon allein weil die Finanzverwaltung keine steuerrechtliche Beratungsbefugnis hat noch daran interessiert sein wird. Genau das war und wird immer Schwerpunkt vom Lohnsteuerhilfeverein sein. Dieser fachliche Rat fließt dann in die Erledigung der Einkommensteuererklärung ein, entweder als Komplettpaket oder nur als Hinweis, so wie das Mitglied es dann tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.
Wir glauben, dass Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, also die Würde unserer Mitglieder, zu achten nur allein so im Sinne unserer Satzung gemeinwohlorientiert ideell sein kann. Alles andere wäre vorrangig eigennützig orientiert. Unser Verein sieht deshalb im ELSTER-ONLINE-FINANZAMT die strikte Umsetzung o.g. Rechtsnorm sowie unserer Vereinsphilosophie. Wir sehen uns daher gern als Freunde und Unterstützer von ELSTER® der Finanzverwaltung.
Unsere Haltung gegenüber unseren Mitgliedern scheint uns seit Gründung Recht zu geben. Denn wir haben kaum Kündigungen zu verzeichnen und wachsen kontinuierlich, behutsam und unseren tatsächlichen Möglichkeiten angemessen mit Menschen, die unsere Philosophie teilen. Das kommt sehr unseren Mitgliedern wie auch unseren Beratern zu Gute. Uns vertrauen Arbeitnehmer, Rentner sowie inzwischen Beamte wie Richter, Staatsanwälte und sogar Sachbearbeiter vom Finanzamt für ihre eigene Steuererklärung aufgrund unserer Fachkenntnisse und strikten Standards nur soviel zu übernehmen, wie gewünscht wird. Das reicht von der klassischen Kompletterledigung bis zur Einmalunterstützung zu Elster.
Unsere Berater nehmen regelmäßig, mindestens 4 x im Jahr, an Weiterbildungen über aktuelle Änderungen im Steuerrecht sowie anerkannte Fachseminare gemäß § 15 FAO teil. Unsere Bildungspartner sind die DAW - Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH und b.b.h. fortbildungswerk GmbH. Wir sind Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., welcher mit über 300 Mitgliedsvereinen die steuerlichen Interessen der Steuerpflichtigen, also unserer Mitglieder, vertritt und uns in speziellen Fachbereichen unterstützt.einmalige Aufnahmegebühr | 12,00 € |
Auszubildende, Studenten, Schüler (bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen unter 12.000,00 €) | 59,00 € |
bis 20.000,00 € | 99,00 € |
ab 20.001,00 € | 112,00 € |
ab 30.001,00 € | 127,00 € |
ab 40.001,00 € | 142,00 € |
ab 50.001,00 € | 158,00 € |
ab 60.001,00 € | 173,00 € |
ab 70.001,00 € | 188,00 € |
ab 80.001,00 € | 208,00 € |
ab 90.001,00 € | 228,00 € |
ab 100.001,00 € | 255,00 € |
ab 110.001,00 € | 266,00 € |
ab 120.001,00 € bis ∞ | 288,00 € |
Einkunftsart Vermietung und Verpachtung je Wohneinheit | 80,00 € |
Mahngebühr je Mahnschreiben | 8,95 € |