NEWS April 17, 2023

Mit Abstand sind Sie unser bestes Mitglied!

Unsere Beratungsstellen sind weiterhin mit Terminvereinbarung geöffnet, falls Ihnen eine digitale Vereinbarung nicht möglich ist.

Unsere Mitglieder senden ihre Unterlagen bitte an:

Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart

oder per E-Mail


Die Gesundheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Deshalb legen wir Ihre Termine so, dass sich möglichst wenig Mitglieder gleichzeitig in der Beratungsstelle aufhalten. Vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen werden umgesetzt.

Bitte kontaktieren Sie uns vorher ausschließlich telefonisch, auf digitalem Weg oder per Post, um vorher einen Termin zu vereinbaren. Wir teilen Ihnen dabei auch die aktuellen hygienischen Maßnahmen mit.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!


 
 
 
NEWS June 30, 2022

Grundsteuer / Feststellungserklärung

Zirka 47 % unserer Mitglieder wurden vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück/Immobilie bis 31. Oktober 2022 abzugeben. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Kontext der Lohnsteuer behilflich sein, die Grundsteuer und deren Feststellungsinstrumente gehören nicht dazu. Hierzu dürfen wir weder beraten noch Hilfe leisten. Unsere Mitglieder erhalten einen vorbereiteten Standardtext, der auf geeignete Softwareangebote zur Selbsthilfe hinweist.


 
 
 
NEWS June 22, 2022

Neue Abgabefristen für Steuererklärung 2021 und 2020

Am 14.06.2022 gaben die Finanzämter von Baden-Württemberg neue Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen auf ihrer Webseite bekannt. Das betrifft Einkommensteuererklärungen (mit Ausnahme von Einkommensteuererklärungen auf Antrag gem. § 46 EStG, sog. Antragsveranlagungen). Steuererklärungen, die ohne Hilfe eines steuerlich beratenden Berufsausübenden erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 bis 31.10.2021, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.10.2022 abzugeben. Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder andere zur Beratung befugte Personen erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 noch bis 31.08.2022, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.08.2023 abzugeben. Die Angaben sind ohne Gewähr und unter der Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/9361700 nachzulesen.


 
 
 
NEWS April 11, 2020

Umzug nach Stuttgart Mitte

Die Verwaltung und der Sitz des Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuerhilfe Neckar e.V." sind seit dem 1. April 2020 in der Bolzstraße 4 direkt am Stuttgarter Schlossplatz und gegenüber des Königsbau im Marquardt zu finden.


 
 
 
NEWS March 15, 2020

Neue Beratungsstelle Stuttgart Mitte - Schlossplatz

In den Räumen der früheren Beratungsstelle des STEUERRING ® in der Bolzstraße 4 werden zukünftig Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- betreut. Die Beratungsstelle wird von Herrn Hirsch ab 1. April 2020 geleitet.

Slogan Lohnsteuerhilfe-Neckar e.V.

 Logo Lohnsteuerhilfe-Neckar e.V.
 

Beratungsstelle

Kontaktdaten

Karte



Stuttgart Mitte - Schlossplatz

70173 Stuttgart
Bolzstr. 4
(Beratungsstelle)



Ansprechpartner:
Ηerr Hirsch
E-Mail:
h1pixelir1pixelsc1pixelh1pixel@1pixell1pixeloh1pixeln1pixelsteuerhilfe-neckar.d1pixel
Telefon: 0711 - 95 80 68 85

Beratungsstelle wird nebenberuflich geführt und ist daher nur bei vorheriger Terminvereinbarung vor Ort geöffnet. 

Mitgliederberatung auch online über Zoom, Jitsi oder ihren Anbieter möglich. Mitgliederunterstützung bei ELSTER-Portal auch online über Fernwartungssoftware möglich.



Mitglieder senden bitte ihre Unterlagen für VZ2022 an:

Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart


oder per E-Mail


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Warum Sie mit uns Kontakt aufnehmen sollten

Wir sind der einzigste Lohnsteuerhilfeverein, bei dem ihre Freiheit auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Mittelpunkt steht:

Stellen Sie sich vor, Sie haben die Wahl zwischen alles klassisch komplett um ihre Einkommenssteuererklärung erledigen lassen und nur das erledigen lassen, was Sie noch nicht selbst erledigen können.

Stellen Sie sich vor, ihr Lohnsteuerhilfeverein macht nur das, was Sie wirklich gemacht haben wollen. Ansonsten dürfen Sie ihre Steuererklärung beispielsweise im kostenlosen ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder ihrer eigenen Software selbst erledigen, wenn Sie nicht wie üblich klassisch alles von ihrem steuerlichen Berater erledigt haben wollen.

Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ELSTER-Portal der Finanzverwaltung nicht weiter und benötigen technische oder inhaltliche Unterstützung.

Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eigentlich nur eine Einmalberatung, aber ansonsten möchten Sie alles alleine erledigen.

Stellen Sie sich vor, dass wir ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unterstützen und fördern soweit Sie das möchten.

Unsere Vereinsphilosophie richtet sich an der Leitlinie aus: "Die Würde des Menschen ist unantastbar..." (GG Art.1 Satz 1). Seit Januar 2022 hat der Gesetzgeber die Menschenwürde konkretisiert, dass der Mensch eine selbstbestimmte [neu hinzugefügt], eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit sein darf und soll (SGB 8 § 1 Absatz 1), denn genau dass macht Menschenwürde aus. Diese neue Rechtsnorm greift auch als Richtlinie im Vereinsrecht, Steuerberatungsgesetz und schon seit längerem im Datenschutz (DSGVO).

Wir sind daher seit unserer Neugründung im Jahr 2017 bisher wohl der einzigste Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit der Idee, den Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung seiner Mitglieder vorausschauend im Blick zu haben und auch anzubieten. Unsere Mitglieder dürfen selbst bestimmen, in welchem Umfang sie Hilfe und Unterstützung bei der Erklärung ihrer Einkommenssteuer haben wollen und unsere Mitglieder üben dementsprechend auch selbst in diesem für sich selbst gewählten Umfang Eigenverantwortung aus. Dies ist natürlich nur im Umfang unserer Beratungsbefugnis möglich.

Unser Verein grenzt sich von der irrigen Meinung anderer Lohnsteuerhilfevereine ab, das Portal www.ELSTER.de der Finanzverwaltung und deren übermäßige Werbung für dieses Portal sei entwicklungs- und wachstumsschädigend für Lohnsteuerhilfevereine. Wir dagegen sehen in diesem Portal eine wertvolle, wartungsfreie und kostenlose Option für insbesondere unsere jüngeren und zukünftigen Mitglieder, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei Wunsch auszuüben. Der Bedarf nach fachlichen Rat von Mensch zu Mensch wird dennoch bleiben, schon allein weil die Finanzverwaltung keine steuerrechtliche Beratungsbefugnis hat noch daran interessiert sein wird. Genau das war und wird immer Schwerpunkt vom Lohnsteuerhilfeverein sein. Dieser fachliche Rat fließt dann in die Erledigung der Einkommensteuererklärung ein, entweder als Komplettpaket oder nur als Hinweis, so wie das Mitglied es dann tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.

Wir glauben, dass Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, also die Würde unserer Mitglieder, zu achten nur allein so im Sinne unserer Satzung gemeinwohlorientiert ideell sein kann. Alles andere wäre vorrangig eigennützig orientiert. Unser Verein sieht deshalb im ELSTER-ONLINE-FINANZAMT die strikte Umsetzung o.g. Rechtsnorm sowie unserer Vereinsphilosophie. Wir sehen uns daher gern als Freunde und Unterstützer von ELSTER® der Finanzverwaltung.

Unsere Haltung gegenüber unseren Mitgliedern scheint uns seit Gründung Recht zu geben. Denn wir haben kaum Kündigungen zu verzeichnen und wachsen kontinuierlich, behutsam und unseren tatsächlichen Möglichkeiten angemessen mit Menschen, die unsere Philosophie teilen. Das kommt sehr unseren Mitgliedern wie auch unseren Beratern zu Gute. Uns vertrauen Arbeitnehmer, Rentner sowie inzwischen Beamte wie Richter, Staatsanwälte und sogar Sachbearbeiter vom Finanzamt für ihre eigene Steuererklärung aufgrund unserer Fachkenntnisse und strikten Standards nur soviel zu übernehmen, wie gewünscht wird. Das reicht von der klassischen Kompletterledigung bis zur Einmalunterstützung zu Elster.

Unsere Berater nehmen regelmäßig, mindestens 4 x im Jahr, an Weiterbildungen über aktuelle Änderungen im Steuerrecht sowie anerkannte Fachseminare gemäß § 15 FAO teil. Unsere Bildungspartner sind die DAW - Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH und b.b.h. fortbildungswerk GmbH. Wir sind Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., welcher mit über 300 Mitgliedsvereinen die steuerlichen Interessen der Steuerpflichtigen, also unserer Mitglieder, vertritt und uns in speziellen Fachbereichen unterstützt.

Unsere Berater haben in den letzten 20 Jahren ihrer Beratertätigkeit in Wirtschaft, Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberaterkanzleien tausende von Beratungen durchgeführt und ihre Mandanten und Mitglieder betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich betreut. Aus diesem Schatz voller Erfahrungen, Erlebnisse und Argumentationshilfen gegenüber den Finanzämtern können Sie wertvolle Beratungsinhalte schöpfen, und das für einen geringen Mitgliedsbeitrag.

Bei freiwillig Veranlagten sind u.a. erhebliche Steuerrückerstattungen möglich, wir schauen gern, wie die Lage bei Ihnen aussieht. Wir erklären Ihnen auch genau, warum das bei Ihnen eventuell nicht der Fall ist und warum Sie deswegen gerade mehr Geld gespart haben als Steuerpflichtige, welche Steuerrückerstattungen erhalten haben.

Bei Mitgliedern, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, beraten und helfen wir die Steuerlast auf das Notwendigste zu reduzieren.

Unsere Beratungsgespräche erfolgen in einem geschützen, abgeschlossenen Raum und wir nehmen uns für das Gespräch genügend Zeit. Daher ist eine vorherige Terminvereinbarung für uns wichtig.

Unsere Berater leiten ihre Beratungsstelle nebenberuflich. Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile für unsere Mitglieder:
  • pro Beratungsstelle mit durchschnittlich 40 bis 250 Mitgliedern ist es tatsächlich möglich, für das Gespräch sowie auch ihren Steuerfall genügend Zeit einzuplanen. Das wäre bei Beratungsstellen mit mehr als 250 Mitgliedern aufgrund des saisonbedingten Beratungsbedarfs der Mitglieder speziell vom Februar bis Juli nicht mehr gegeben.
  • Unsere Beratungsstellenleiter bringen aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit z.B. bei Steuerkanzleien, als Rentenberater, Unternehmensberater, Dozenten, Familienunternehmerinnen usw. wertvolles und lebensnahes Hintergrundverständnis mit.
  • Terminlegungen sind weitaus flexibler möglich als in sehr großen Beratungsstellen.
  • Hausbesuche sind in außergewöhnlich begründeten Fällen machbar.
  • Aufgrund des Haupteinkommens sind nebenberufliche Berater mehr ideell und weniger nach Umsatz orientiert.
Unser Vorstand ist ehrenamtlich tätig, d.h. ideell und daher nicht wirtschaftlich orientiert. Das wirkt sich dementsprechend unschlagbar günstig auf unsere Beitragsordnung aus, vergleichen Sie selbst!

Unser Verein lehnt einen unkontrolliert rasanten Mitgliederzuwachs ab. Wir möchten nur mit Menschen arbeiten, die unsere Philosophie teilen und wertschätzen. Schließen Sie sich uns an! Werden Sie Mitglied bei uns! Werden Sie Steuersachbearbeiter oder Beratungsstellenleiter bei uns! Wir freuen uns auf Sie!

   

So könnte unsere Zusammenarbeit beginnen


Schritt 1: Sie rufen uns an oder wir treffen uns zum vereinbarten Termin und Sie schildern uns Ihren Bedarf. Eine Beratung ist noch nicht möglich.

Schritt 2: Wir klären gemeinsam, ob der Abschluss einer Mitgliedschaft Sinn macht und was eine Mitgliedschaft beinhaltet.

Schritt 3: Wenn Sie Mitglied sind bzw. die Mitgliedschaft neu abgeschlossen haben erläutern wir unseren Vorschlag und klären mit Ihnen, inwieweit dieser ihren Zielvorstellungen entspricht (Beratung).

Schritt 4: In der Beratung klären wir, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Schritt 5: Wir prüfen ihren Steuerbescheid. Wenn es nötig ist erheben wir auch Einspruch gegen den Steuerbescheid und betreuen Sie in diesem Prozess.

Schritt 6: Als Mitglied dürfen Sie sich per Telefon oder E-Mail das ganze Kalenderjahr über von uns beraten lassen, bei umfangreichen Veränderungen auch gern online per Zoom oder Threema oder in einer Beratungsstelle vor Ort. Das alles ist bereits mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten, es gibt keine extra Gebühren oder Berechnungen.


 
 

 
 
 

Unsere Leistungen für Mitglieder


 

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, auf Wunsch ebenso Formularunterstützung für ELSTER® im Elsterportal der Finanzverwaltung, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit ihre Vorteile:
  • ganzjähriger Beratungsanspruch, z. B. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Beantragung Kindergeld
  • Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung mit steuerlicher Beratung und Prüfung
  • steuerliche Analyse
  • Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Steuerbescheides und bei Abweichungen Einspruch einlegen
  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
  • usw. ausschließlich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis


Wir beraten unsere Mitglieder in seperat geschützten Besprechungsräumen sowohl vor Ort als auch über Threema, Zoom oder ihrem Meetinganbieter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist auch in ihrem Sinne, um lange Wartezeiten in unserem Warteraum und Störungen während des Beratungsgespräches zu vermeiden. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Mitglieder auch bei uns vor Ort oder bei Ihnen per Fernwartung bei der Einrichtung ihres ELSTER-Zugang.

   

Zweck unseres Vereins


 
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG). Sie wurden auf Betreiben der Gewerkschaften im Jahr 1964 geschaffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können. Unser Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre. Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
 
   

Beitrittserklärung mit Beitragsordnung


 
Im Anhang der Beitrittserklärung finden Sie unsere vollständige Satzung und Beitragsordnung.

Beitrittserklärung, Satzung und Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfeverein Neckar e.V. (deutsch)



 



 


Unsere Beitragsordnung


Auszug aus der aktuellen Beitragsordnung

einmalige Aufnahmegebühr12,00 €
 
Auszubildende, Studenten, Schüler
(bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung
und Einnahmen unter 12.000,00 €)
 59,00 €
  
bis 20.000,00 €  99,00 €
ab  20.001,00 €  112,00 €
ab  30.001,00 €  127,00 €
ab  40.001,00 €  142,00 €
ab  50.001,00 €  158,00 €
ab  60.001,00 €  173,00 €
ab  70.001,00 €  188,00 €
ab  80.001,00 €  208,00 €
ab  90.001,00 €  228,00 €
ab 100.001,00 €  255,00 €
ab 110.001,00 €  266,00 €
ab 120.001,00 € bis ∞  288,00 €
  
Einkunftsart Vermietung und
Verpachtung je Wohneinheit
  80,00 €
  
Mahngebühr je Mahnschreiben  8,95 €
  
 



Stand: 17. April 2023  
 
 



Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein-

Stuttgart Mitte - Eingang Königstraße 22

Stuttgart Schlossplatz - Eingang Bolzstraße 4


 
 
 
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