NEWS March 20, 2023

Mit Abstand sind Sie unser bestes Mitglied!

Unsere Beratungsstellen sind weiterhin mit Terminvereinbarung geöffnet, falls Ihnen eine digitale Vereinbarung nicht möglich ist.

Unsere Mitglieder senden ihre Unterlagen bitte an:

Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart

oder per E-Mail


Die Gesundheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Deshalb legen wir Ihre Termine so, dass sich möglichst wenig Mitglieder gleichzeitig in der Beratungsstelle aufhalten. Vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen werden umgesetzt.

Bitte kontaktieren Sie uns vorher ausschließlich telefonisch, auf digitalem Weg oder per Post, um vorher einen Termin zu vereinbaren. Wir teilen Ihnen dabei auch die aktuellen hygienischen Maßnahmen mit.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!


 
 
 
NEWS June 30, 2022

Grundsteuer / Feststellungserklärung

Zirka 47 % unserer Mitglieder wurden vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück/Immobilie bis 31. Oktober 2022 abzugeben. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Kontext der Lohnsteuer behilflich sein, die Grundsteuer und deren Feststellungsinstrumente gehören nicht dazu. Hierzu dürfen wir weder beraten noch Hilfe leisten. Unsere Mitglieder erhalten einen vorbereiteten Standardtext, der auf geeignete Softwareangebote zur Selbsthilfe hinweist.


 
 
 
NEWS June 22, 2022

Neue Abgabefristen für Steuererklärung 2021 und 2020

Am 14.06.2022 gaben die Finanzämter von Baden-Württemberg neue Abgabefristen für jährlich abzugebende Steuererklärungen auf ihrer Webseite bekannt. Das betrifft Einkommensteuererklärungen (mit Ausnahme von Einkommensteuererklärungen auf Antrag gem. § 46 EStG, sog. Antragsveranlagungen). Steuererklärungen, die ohne Hilfe eines steuerlich beratenden Berufsausübenden erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 bis 31.10.2021, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.10.2022 abzugeben. Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder andere zur Beratung befugte Personen erstellt werden, sind für das Kalenderjahr 2020 noch bis 31.08.2022, für das Kalenderjahr 2021 bis 31.08.2023 abzugeben. Die Angaben sind ohne Gewähr und unter der Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/9361700 nachzulesen.


 
 
 
NEWS April 11, 2020

Umzug nach Stuttgart Mitte

Die Verwaltung und der Sitz des Lohnsteuerhilfeverein "Lohnsteuerhilfe Neckar e.V." sind seit dem 1. April 2020 in der Bolzstraße 4 direkt am Stuttgarter Schlossplatz und gegenüber des Königsbau im Marquardt zu finden.


 
 
 
NEWS March 15, 2020

Neue Beratungsstelle Stuttgart Mitte - Schlossplatz

In den Räumen der früheren Beratungsstelle des STEUERRING ® in der Bolzstraße 4 werden zukünftig Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- betreut. Die Beratungsstelle wird von Herrn Hirsch ab 1. April 2020 geleitet.

Slogan Lohnsteuerhilfe-Neckar e.V.

 Logo Lohnsteuerhilfe-Neckar e.V.
 

Beratungsstelle

Kontaktdaten

Karte



Stuttgart Mitte - Schlossplatz

70173 Stuttgart
Bolzstr. 4
(Beratungsstelle)



Ansprechpartner:
Ηerr Hirsch
E-Mail:
h1pixelir1pixelsc1pixelh1pixel@1pixell1pixeloh1pixeln1pixelsteuerhilfe-neckar.d1pixel
Telefon: 0711 - 95 80 68 85
Beratungsstelle ist nur bei vorheriger Terminvereinbarung vor Ort geöffnet. 

Mitgliederberatung auch online über Threema oder Zoom möglich.

Mitglieder senden bitte ihre Unterlagen für VZ2022 an:

Lohnsteuerhilfe Neckar e.V.
Postfach 102641
70022 Stuttgart


oder per E-Mail


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Warum Sie mit uns Kontakt aufnehmen sollten


Unsere Berater nehmen regelmäßig, mindestens 4 x im Jahr, an Weiterbildungen über aktuelle Änderungen im Steuerrecht sowie anerkannte Fachseminare gemäß § 15 FAO teil. Unsere Bildungspartner sind die DAW - Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH und b.b.h. fortbildungswerk GmbH. Wir sind Mitglied im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., welcher mit über 300 Mitgliedsvereinen die steuerlichen Interessen der Steuerpflichtigen, also unserer Mitglieder, vertritt und uns in speziellen Fachbereichen unterstützt.

Unsere Berater haben in den letzten 20 Jahren ihrer Beratertätigkeit in Wirtschaft, Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberaterkanzleien tausende von Beratungen durchgeführt und ihre Mandanten und Mitglieder betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich betreut. Aus diesem Schatz voller Erfahrungen, Erlebnisse und Argumentationshilfen gegenüber den Finanzämtern können Sie wertvolle Beratungsinhalte schöpfen, und das für einen geringen Mitgliedsbeitrag.

Bei freiwillig Veranlagten sind u.a. erhebliche Steuerrückerstattungen möglich, wir schauen gern, wie die Lage bei Ihnen aussieht. Wir erklären Ihnen auch genau, warum das bei Ihnen eventuell nicht der Fall ist und warum Sie deswegen gerade mehr Geld gespart haben als Steuerpflichtige, welche Steuerrückerstattungen erhalten haben.

Bei Mitgliedern, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, beraten und helfen wir die Steuerlast auf das Notwendigste zu reduzieren.

Unsere Beratungsgespräche erfolgen in einem geschützen, abgeschlossenen Raum und wir nehmen uns für das Gespräch genügend Zeit. Daher ist eine vorherige Terminvereinbarung für uns wichtig.

Unsere Berater leiten ihre Beratungsstelle nebenberuflich. Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile für unsere Mitglieder:
  • pro Beratungsstelle mit durchschnittlich 40 bis 250 Mitgliedern ist es tatsächlich möglich, für das Gespräch sowie auch ihren Steuerfall genügend Zeit einzuplanen. Das wäre bei Beratungsstellen mit mehr als 250 Mitgliedern aufgrund des saisonbedingten Beratungsbedarfs der Mitglieder speziell vom Februar bis Juli nicht mehr gegeben.
  • Unsere Beratungsstellenleiter bringen aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit z.B. bei Steuerkanzleien, als Rentenberater, Unternehmensberater, Dozenten, Familienunternehmerinnen usw. wertvolles und lebensnahes Hintergrundverständnis mit.
  • Terminlegungen sind weitaus flexibler möglich als in sehr großen Beratungsstellen.
  • Hausbesuche sind in außergewöhnlich begründeten Fällen machbar.
  • Aufgrund des Haupteinkommens sind nebenberufliche Berater mehr ideell und weniger nach Umsatz orientiert.
Unser Vorstand ist ehrenamtlich tätig, d.h. ideell und daher nicht wirtschaftlich orientiert. Das wirkt sich dementsprechend unschlagbar günstig auf unsere Beitragsordnung aus, vergleichen Sie selbst!



   

So könnte unsere Zusammenarbeit beginnen


Schritt 1: Sie rufen uns an oder wir treffen uns zum vereinbarten Termin und Sie schildern uns Ihren Bedarf. Eine Beratung ist noch nicht möglich.

Schritt 2: Wir klären gemeinsam, ob der Abschluss einer Mitgliedschaft Sinn macht und was eine Mitgliedschaft beinhaltet.

Schritt 3: Falls es zur Mitgliedschaft kommen soll, prüfen wir aufgrund des Geldwäschegesetzes Ihre Identität. Persönliches Erscheinen ist dabei notwendig.

Schritt 4: Wenn Sie Mitglied sind bzw. hier vor Ort die Mitgliedschaft abgeschlossen haben erläutern wir unseren Vorschlag und klären mit Ihnen, inwieweit dieser ihren Zielvorstellungen entspricht (Beratung).

Schritt 5: In der Beratung klären wir, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Schritt 6: Da wir ihre Steuererklärung erstellen verbleiben ihre Unterlagen wegen der gesetzl. Belegvorhaltepflicht in ihrer Akte hier bei uns.

Schritt 7: Ihr Steuerbescheid wird uns zugestellt, wir prüfen diesen und senden ihren originalen Steuerbescheid und ihre originalen Unterlagen an Sie zurück. Wenn es nötig ist erheben wir auch Einspruch gegen den Steuerbescheid und betreuen Sie in diesem Prozess.

Schritt 8: Als Mitglied dürfen Sie sich per Telefon oder E-Mail das ganze Kalenderjahr über von uns beraten lassen, bei umfangreichen Veränderungen auch gern in einer Beratungsstelle vor Ort. Das alles ist bereits mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten, es gibt keine extra Gebühren oder Berechnungen.


 
 

 
 
 

Unsere Leistungen für Mitglieder


 

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit ihre Vorteile:
  • ganzjähriger Beratungsanspruch, z. B. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Beantragung Kindergeld
  • Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung mit steuerlicher Beratung und Prüfung, auch für die Vergangenheit und Zukunft
  • steuerliche Analyse
  • Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Steuerbescheides und bei Abweichungen Einspruch einlegen
  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
  • usw. im Rahmen unserer Beratungsbefugnis


Wir beraten unsere Mitglieder in seperat geschützten Besprechungsräumen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist auch in ihrem Sinne, um lange Wartezeiten in unserem Warteraum und Störungen während des Beratungsgespräches zu vermeiden.

   

Zweck unseres Vereins


 
Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre.

Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
 
   

Beitrittserklärung mit Beitragsordnung


 
Im Anhang der Beitrittserklärung finden Sie unsere vollständige Satzung und Beitragsordnung.

Beitrittserklärung, Satzung und Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfeverein Neckar e.V. (deutsch)



 



 


Unsere Beitragsordnung


Auszug aus der aktuellen Beitragsordnung

einmalige Aufnahmegebühr12,00 €
 
Auszubildende, Studenten, Schüler
(bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung
und Einnahmen unter 12.000,00 €)
 59,00 €
  
bis 20.000,00 €  99,00 €
ab  20.001,00 €  112,00 €
ab  30.001,00 €  127,00 €
ab  40.001,00 €  142,00 €
ab  50.001,00 €  158,00 €
ab  60.001,00 €  173,00 €
ab  70.001,00 €  188,00 €
ab  80.001,00 €  208,00 €
ab  90.001,00 €  228,00 €
ab 100.001,00 €  255,00 €
ab 110.001,00 €  266,00 €
ab 120.001,00 € bis ∞  288,00 €
  
Einkunftsart Vermietung und
Verpachtung je Wohneinheit
  80,00 €
  
Mahngebühr je Mahnschreiben  8,95 €
  
 



Stand: 20. Dezember 2022  
 
 



Lohnsteuerhilfe Neckar e.V. -Lohnsteuerhilfeverein-

Stuttgart Mitte - Eingang Königstraße 22

Stuttgart Schlossplatz - Eingang Bolzstraße 4


 
 
 
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